Słownik niemiecko-polski

Regierungssitz

Regierungssitz po polsku

  1. siedziba rządu

    der Ort eines Staates, an dem die Regierung ansässig ist, in der Regel die Hauptstadt des Landes, weswegen man nur in den Fällen explizit vom „Regierungssitz“ spricht, wenn dies anders festgelegt ist