Entlastung
Entlastung po polsku
absolutorium
Recht: ausdrückliche Annahme der Führung der Geschäfte einer Gesellschaft für einen bestimmten, zurückliegenden Zeitraum
absolutorium
Recht: ausdrückliche Annahme der Führung der Geschäfte einer Gesellschaft für einen bestimmten, zurückliegenden Zeitraum