Słownik niemiecko-polski

Anwaltszwang

Anwaltszwang po polsku

  1. przymus adwokacki

    Prozessrecht: Notwendigkeit, sich als Partei in einem Gerichtsverfahren durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen, so dass nur der Rechtsanwalt postulationsfähig ist und nur er wirksam Prozesshandlungen vornehmen kann; im deutschen Recht etwa in für Zivilsachen oder in in Familiensachen